Eine Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung in Wohnungeigentum ist dann für 10 Jahre nach dem ersten Verkauf ausgeschlossen, wenn es eine entsprechende Verordnung des Landes gibt. Hintergrund ist, dass bei Umwandlung in Wohnungseigentum die Mieter eines besonderen Schutzes bedürfen. Das hatte das Land Berlin in hier in der von der BZ besprochenen Entscheidung getan – zu Recht,„Landgericht Berlin stärkt Schutz vor Eigenbedarfskündigungen“ weiterlesen
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BGH: Eine Eigenbedarfskündigung „auf Vorrat“ ist unzulässig.
Der BGH hat entschieden, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs dann nicht gerechtfertigt ist, wenn der Nutzungswunsch beim Begünstigten erst geweckt werden muss. Im entschiedenen Fall war gekündigt worden, weil die betagte Mutter des Vermieters einziehen sollte. Dies war zwar der Wunsch des Vermieters und seiner Geschwister gewesen, die Mutter wollte aber gar nicht umziehen und„BGH: Eine Eigenbedarfskündigung „auf Vorrat“ ist unzulässig.“ weiterlesen