Ein Wohnungseigentümer kann nicht nachträglich den Einbau eines Aufzugs verlangen. Das gilt selbst dann, wenn er aus Gründen seines Alters und seiner Gebrechlichkeit die in den oberen Etagen gelegene Wohnung kaum mehr verlassen kann. Der BGH hat hier aber keine Anspruchsgrundlage im WEG gefunden. Höchste Zeit für eine geplante Gesetzesänderung, meint Prof. Dr. Grziwotz bei„BGH zu WEG: Kein Anspruch auf Aufzug im Alter“ weiterlesen