Unser Strafrecht ist davon geprägt, dass handelnde Menschen für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden. Gerade wenn für Unternehmen handelnde Täter zur Rechenschaft gezogen werden sollen, wird aber ein Defizit erkennbar. Das Unternehmen selbst wird nach geltendem Recht über die Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG herangezogen. Damit sind aber Unternehmen wie Anwälte von verfahrensrechtlichen Gewährleistungen,„„Kölner Entwurf“: Kommt das Unternehmensstrafrecht?“ weiterlesen