Wenn die Ausbildung wegen einer Schwangerschaft und Geburt eines Kindes unterbrochen werden muss, stellt sich die Frage, wer für den Unterhaltsbedarf der Kindesmutter aufkommen muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mutter den Vater des Kindes nicht heiratet. Im Falle der Heirat hätte sie einen vorrangigen Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann aus § 1360 BGB. Die„Schwangerschaft in der Ausbildung – Was ist mit dem Unterhalt?“ weiterlesen