Die Tatsache, dass sich Pädokriminelle zumeist im Darknet organisieren, erschwere ihre Verfolgung, da sich hier Kinder- und Datenschutz beißen würden. So die These der taz: Quelle: Urteil im Missbrauchsfall Münster: Problem Datenschutz – taz.de In dem Artikel wird richtig herausgearbeitet, dass sich die Strafverfolgungsbehörden sehr schwer tun, kriminellen Machenschaften auf die Spur zu kommen, wenn„Missbrauch Münster: Datenschutz vs. Kinderschutz?“ weiterlesen
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EuGH: Online-Video-Recorder ohne Sender-Erlaubnis? Geht nicht!
Gerne wird in Zeiten der mobilen Kommunikation und allzeit verfügbaren Dienste auch die Möglichkeit in Erwägung gezogen, sich nicht altertümlich zuhause einen Video-Recorder zu programmieren, sondern so etwas einem digitalen Dienste-Anbieter zu überlassen, wobei man dann nach Gusto auch noch unabhängig vom eigenen Fernseher sich die Aufzeichnung überall hin streamen lassen könnte, wohin man auch„EuGH: Online-Video-Recorder ohne Sender-Erlaubnis? Geht nicht!“ weiterlesen
Die Frankfurter Rundschau zum EuGH-Urteil in Sachen Gewinnspiele
ich habe bereits hier auf das jüngste Urteil des EuGH hingewiesen, das die Verbraucherrechte bei Gewinnzusagen und kostenpflichtigen Gewinnversprechen gestärkt hat. Hier gibt es nun eine weitere Stimme zu diesem Thema, diesesmal von der Frankfurter Rundschau.
EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Gewinnen
Werbliche Mitteilungen über Gewinne, deren Entgegennahme Geld kostet, sind verboten. Das hat der EUGH jetzt entschieden und damit die Rechte der Verbraucher gestärkt. Ein Gewinn darf damit nichts zusätzlich kosten. Mehr dazu auf den Seiten von DATEV. Roland Hoheisel-Gruler
Gebrauchte Software-Lizenzen
Der EuGH hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, wie der Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen rechtlich zu bewerten ist. Mehr zum Thema EuGH zur Weiterveräußerung „gebrauchter“ Software-Lizenzen gibt es hier bei DATEV.
Wohin bist du entschwunden ?
Der EuGH hat jetzt entschieden, dass eine Klage gegen einen Verbraucher mit unbekanntem Wohnsitz vor dem Gericht des letzten bekannten Wohnsitzes möglich sei. Mehr dazu bei DATEV.