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Die nicht erforderliche Betreuung und die Möglichkeit, eine Generalvollmacht zu erteilen
Eine Betreuung ist nur dann gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht erforderlich, wenn tatsächlich konkrete Alternativen zur Anordnung einer Betreuung bestehen. Das hat der Bundesgerichtshof jüngst wieder herausgestellt. Demnach reicht es nicht, wenn die theoretische Möglichkeit besteht, dass die betroffene Person auch einen Familienangehörigen mit einer umfassenden Generalvollmacht ausstatten könnte, sondern es„Die nicht erforderliche Betreuung und die Möglichkeit, eine Generalvollmacht zu erteilen“ weiterlesen