Zumindest, wenn Sie eine Mietwohnung bewohnen und gerne auch in der Küche experimentieren: Die hiervon ausgehenden Gerüche können durchaus von anderen Mietern im Haus als störend empfunden werden. Dabei gilt: Sie dürfen in der Wohnung kochen, die damit verbundenen Gerüche sind von den anderen hinzunehmen, dabei spielen auch die Zeiten keine Rolle. Nur, wenn das„Kochen kann auch störend sein…..“ weiterlesen