Keine Entschädigung für überqualifizierten Bewerber – zu diesem Schluss kam das Arbeitsgericht in Frankfurt, wie die Schwäbische Zeitung berichtet. Denn auch wenn eine Stelle nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben ist, kommt es für den Entschädigungsanspruch nach Meinung des Gerichts darauf an, dass die Nichtberücksichtigung des Bewerbers auf dem Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz beruht. Im entschiedenen Falle„Keine Entschädigung für überqualifizierten Bewerber wegen AGG-Verstoß ?“ weiterlesen