Geld gewonnen – Hartz IV verloren

Das Sozialgericht in Frankfurt hat entschieden, dass ein Geldgewinn bei einem Gewinnspiel Einkommen im Sinne von SGB II ist. Damit entfällt nach der Logik des Gerichts die Bedürftigkeit, wenn der Gewinner zuvor Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bezogen hatte. Das Gericht führte hierzu aus: Der Geldgewinn ist der Antragstellerin im Mai 2011 zugeflossen„Geld gewonnen – Hartz IV verloren“ weiterlesen