Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dazu, Menschen vor Diskriminierungen zu schützen. Wenn Arbeitgeber bei Stellenbesetzungen gegen das AGG verstoßen, können die Betroffenen Schadenersatz geltend machen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen insoweit, als sie eines der nachstehenden Merkmale anknüpfen: Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht Religion und Weltanschauung, Behinderung Alter (jedes Lebensalter)„Angebliche Schein-Bewerbungen ziehen Anklage wegen „AGG-Hopping“ nach sich“ weiterlesen