Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Fragestellung, ob die Ablehnung einer weiteren Beschäftigung eines auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt, bejaht. Die heutige Entscheidung habe ich hier im Rechtsprechungsblog „recht verständlich“ dargestellt.
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Der GmbH-Geschäftsführer und die Kündigung
Der Abschluss eines Geschäftsführervertrages führt regelmäßig zur Beendigung des bisherigen Anstellungsvertrages. Das hat das Bundesarbeitsgericht erneut herausgestellt. Ausführlich habe ich die Entscheidung in meinem Rechtsprechungsblog dargestellt.