Der Bundesgerichtshof musste sich kürzlich mit der Frage, wie die private Haftpflichtversicherung Risiken, die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit herrühren, befassen. Wenn die „Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen“ (BBR) zur Privaten Haftpflichtversicherung die Gefahren eines „ungewöhnlichen und gefährlichen Tuns“ neben den Gefahren eines Dienstes, Amtes und einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art vom Versicherungsschutz ausnehmen, so„Der BGH zur Haftpflichtversicherung bei gefährlicher ehrenamtliche Tätigkeit“ weiterlesen
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Parkett beschädigt: Versicherung muss zahlen
Wenn man mit seinem Schreibtischstuhl über Echtholzparkett fährt, kann das beträchtliche Schäden am Parkett verursachen. Klar ist, dass solche Schäden vom Mieter ersetzt werden müssen, denn sie gehören nicht zur normalen Abnutzung des Fußbodens. Nun hat eine Mieterin den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet – und die hat die Regulierung abgelehnt. Das geht nicht so einfach,„Parkett beschädigt: Versicherung muss zahlen“ weiterlesen