Die taz hat eine Übersicht über die jüngste Sozialgerichtsrechtsprechung zu Hartz IV zusammengestellt. Die Jobcenter müssen demnach die Kosten für einen Computer für die Schule übernehmen. Hierbei handele es sich um unabweisbaren Mehrbedarf. Auch eine Brillenreparatur ist nicht über den Regelsatz bezahlbar.Die Anschaffung der Brille hingegen schon, meinte das Gericht. Das Prinzip „Ansparen“ funktioniere nämlich„Rechtsprechungsübersicht zu Hartz IV: Ein Computer für die Schule ist drin“ weiterlesen
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Sozialgericht Dortmund: Urlaubssperre ist auch für „schwierige“ Arbeitslose nicht zulässig
Das Jobcenter darf Leistungsempfängern nicht die Zustimmung für Urlaub verweigern, nur weil sie sich nicht an Regeln halten. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Demnach darf einem Hartz-IV-Empfänger nur entgegengehalten werden, dass er Urlaub zur beantragten Zeit konkret das Eingliederungsziel gefährde. Als Sanktionsmöglichkeit steht eine Urlaubssperre nicht zur Verfügung. Damit ist klargestellt, dass auch Langzeitarbeitslose„Sozialgericht Dortmund: Urlaubssperre ist auch für „schwierige“ Arbeitslose nicht zulässig“ weiterlesen
Männern drohen offenbar schneller Sanktionen bei Hartz IV
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung will herausgefunden haben, dass Männer schneller als Frauen bei Hartz IV sanktioniert werden. Gründe konnten die Forscher aus Nürnberg aber keine festmachen. Die Bundesagentur hat den Ergebnissen dieser Studie widersprochen. Mehr dazu auf den Seiten von N24: Hartz-IV-Satz: Männern drohen schneller Sanktionen – N24.de.
Jobcenter muss Lernförderung auch bei Ganztagesschülern zahlen
Der Anspruch auf angemessene Lernförderung nach § 28 SGB II besteht auch für Schüler einer Ganztagsschule. Dies hat jetzt das Sozialgericht in Speyer entschieden. Mehr dazu auf den Seiten von DATEV. Roland Hoheisel-Gruler
Wenn das Jobcenter vorlädt….
…. Dann muss es auch die vollen Fahrtkosten ersetzen. Das hat das LSG Bayern jetzt entschieden . Hier eine interessante Nachricht von DATEV: Die Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center zu ersetzen. Mehr dazu bei DATEV.
Hartz IV-Sätze verfassungswidrig ?
Aus der Süddeutschen Zeitung: Die neuen Hartz-IV-Sätze sind falsch berechnet und damit verfassungswidrig: Diese Entscheidung hat das Berliner Sozialgericht getroffen und nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei „unzureichend gewürdigt“.