Die Haushaltsauseinandersetzung

Nach einer Scheidung sollten die Haushaltsgegenstände endgültig auseinandergesetzt werden. Der Gesetzgeber hat hierfür 2009 im Zuge der familienrechtlichen Reformen den § 1568b BGB geschaffen. § 1568b Haushaltsgegenstände (1) Jeder Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter„Die Haushaltsauseinandersetzung“ weiterlesen

Beim „Treff für Getrennte“ sind Mann und Frau gemeinsam einsam

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht in Magdeburg hat eine wie ich finde gute Idee in die Tat umgesetzt. Dort gibt es einen Stammtisch für getrennt lebende Männer und Frauen. Hier bietet sich nun die Möglichkeit, mit anderen Menschen, die eine ähnliche Lebenssituation durchmachen mussten, zusammen zu treffen und sich auszutauschen. Positiv ist, dass dieser Stammtisch„Beim „Treff für Getrennte“ sind Mann und Frau gemeinsam einsam“ weiterlesen