Landesrechtliche Strafnormen gegen die Entziehung eines Kindes von der Schulpflicht sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Danach ist es dem Landesgesetzgeber nicht verwehrt, Eltern, die ihre Kinder entgegen der allgemeinen Schulpflicht nicht zur Schule schicken, strafrechtliche Sanktionen anzudrohen. Das in dem Verfahren zur Diskussion stehende hessische Schulgesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu 1/2„Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, dürfen bestraft werden“ weiterlesen
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Kein homeschooling aus religiösen Gründen
Religiöse Gründe rechtfertigen nicht, den Schulbesuch zu verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Mehr dazu bei DATEV.