Das AG München bestätigt die Haftung eines Hoteliers für Schäden durch zerberstende Glas-Duschtür. Verschulden ist nicht notwendig . Eine Gefahrenlage bei Vertragsschluss stellt demnach einen Mangel dar. Mehr dazu bei DATEV.
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Wenn auf der Geschäftsreise im Hotelbett ein Unfall geschieht…
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Prozess in Australien, in dem eine Regierungsangestellte eine Entschädigung wegen eines Arbeitsunfalles fordert. Eine australische Regierungsangestellte verletzte sich beim Sex auf einer Dienstreise. Jetzt fordert sie von ihrem Arbeitgeber Entschädigung, doch der sagt, dass Geschlechtsverkehr nicht Teil der Dienstreise sei. Das Gericht hat dem Vernehmen nach zu erkennen gegeben,„Wenn auf der Geschäftsreise im Hotelbett ein Unfall geschieht…“ weiterlesen