Wir haben uns bereits in der letzten Folge dem Beichtgeheimnis angenähert gehabt. Während wir dort eine Einordnung dieses Geheimnisses in ein System des Schutzes von Informationen vor staatlicher oder sonst öffentlicher Neugierde vorgenommen haben und mit dem Aufsatz von Droste-Hülshoff eine modern anmutende rechtsphilosophische Begründung gefunden haben, soll es hier nun um die Kodifizierung des„Eine kleine Geschichte des Datenschutzes: Das 4. Laterankonzil und das Beichtgeheimnis“ weiterlesen