Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat eine kräfige Erhöhung des gesetzlichen Mindestunterhalts bewirkt. Deswegen gibt es auch eine neue Düsseldorfer Tabelle. [picapp align=“none“ wrap=“false“ link=“term=child+mother+money&iid=5211280″ src=“9/6/8/1/low_angle_view_8436.jpg?adImageId=8766412&imageId=5211280″ width=“413″ height=“413″ /] § 1612a BGB bestimmt, dass sich der gesetzliche Mindestunterhalt nach dem sächlichen Existenzminimum im Kinderfreibetrag des Einkommensteuerrechtes richtet. Dieser Betrag ist zum 01.01.2010 von EUR 1933,00 um EUR 151,00„gesetzlicher Mindestunterhalt Neuberechnung 2010“ weiterlesen
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Neue Düsseldorfer Tabelle 2010
Das OLG Düsseldorf hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Zum 1.1.2010 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. [picapp align=“none“ wrap=“false“ link=“term=children+father+family&iid=296701″ src=“0293/a42fa26b-b6ea-4ffd-a32c-d2a05ca61a23.jpg?adImageId=8725833&imageId=296701″ width=“320″ height=“480″ /] Eine Anpassung ist erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel infolge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld ändern werden. Dies hat direkten Einfluss auf die Berechnung des gesetzlichen Mindestunterhaltes, da„Neue Düsseldorfer Tabelle 2010“ weiterlesen
§ 1612 b BGB – Kindergeld und Unterhalt
Der § 1612b BGB ist durch die Unterhaltsrechtsreform geändert worden. Ich zitiere hier jetzt die seit dem 01.01.2008 geltende Fassung: § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld. (1) 1Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden: 1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§„§ 1612 b BGB – Kindergeld und Unterhalt“ weiterlesen