Das Girokonto für jedermann – was man beachten muss

Die Stitfung Warentest hat auf ihren Seiten die wichtigsten Informationen zum „Girokonto für alle“ zusammengestellt. Nach der noch zu beschließenden Gesetzesvorlage soll diese Regelung zum 01.06.2016 in Kraft treten. Quelle: Girokonto – Künftig hat jeder Anspruch auf ein Guthabenkonto – Meldung – Stiftung Warentest

Das Konto für jedermann kommt

Das hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mitgeteilt. Heute wurde der Weg dafür im Bundeskabinett freigemacht. In Zukunft sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland einen Anspruch auf ein Konto haben – darauf hat sich das Bundeskabinett am 28. Oktober geeinigt. Das sogenannte Zahlungskontengesetz verpflichtet Kreditinstitute außerdem, den Kontenwechsel zu erleichtern und über alle„Das Konto für jedermann kommt“ weiterlesen

Erspartes Vermögen aus pfändungsfreiem Einkommen unterliegt dem Insolvenzbeschlag

Wenn der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sich Vermögen anspart, dann unterliegt dies auch dem Insolvenzbeschlag. Dabei ändert sich nichts, wenn dieses Geld aus dem pfändungsfreien Einkommen stammte. Das hat der BGH jetzt entschieden. Nachzulesen im Beschluss des IX. Zivilsenats vom 26.9.2013 – IX ZB 247/11. In diesem Falle hatte der Schuldner das Geld während„Erspartes Vermögen aus pfändungsfreiem Einkommen unterliegt dem Insolvenzbeschlag“ weiterlesen