Die Westfälischen Nachrichten berichten, dass bei den Aufräumarbeiten im Rhein-Erft-Kreis nach dem verheerenden Hochwasser Waffen und Munition gefunden worden seien: Quelle: Nach Hochwasser: Munition und Waffen bei Arbeiten gefunden Dabei scheint es sich, wenn man sich die Umstände in dem Zeitungsbericht näher ansieht, nicht um legale Waffen gehandelt haben, denn neben mehreren tausend Schuss Munition„Nach Hochwasser: Munition und Waffen bei Aufräumarbeiten gefunden“ weiterlesen
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Wenn unter der Matratze eine geladene Pistole liegt, kann die Waffenbesitzkarte weg sein
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vorliegt, wenn bei einer Kontrolle eine geladene Pistole unter der Matratze vorgefunden wird. Die Folge davon ist, dass die Waffenbesitzkarte eingezogen werden kann. Ich habe hierzu einen ausführlichen Artikel auf den Seiten der Deutschen Anwaltshotline AG veröffentlicht: Geladene Pistole unter der Matratze: Waffenbesitzkarte weg. Gerne steht„Wenn unter der Matratze eine geladene Pistole liegt, kann die Waffenbesitzkarte weg sein“ weiterlesen
Eine geladene Pistole hat unter der Matratze nichts verloren
Das entschied jetzt das OVG Rheinland-Pfalz. Bei einer angekündigten Inspektion war eine geladene Pistole unter der Matratze aufgefunden worden, zwei weitere Kurzwaffen waren zwar im Waffenschrank – allerdings geladen. Damit hatte der Kläger gleich mehrere waffenrechtliche Verstöße begangen. Die untere Waffenbehörde widerrief daher die Erlaubnis, Waffen zu führen. Zu Recht – entschied nun das Gericht.„Eine geladene Pistole hat unter der Matratze nichts verloren“ weiterlesen