Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum seien zulässig und ein dafür benutztes Handy dürfe nicht beschlagnahmt werden – das entschied jetzt das Landgericht in Osnabrück in einem Beschluss vom 24.09.2021 zum Aktenzeichen Az. Qs 49/21 Quelle: LG: Handyvideo von einem Polizeieinsatz ist zulässig Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier. Die„Polizeieinsätze mit dem Handy filmen?“ weiterlesen
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Vermieter muss Wasserleitungen bei Anlass prüfen
Ein Vermieter muss nicht immer und jederzeit seine Leitungen überprüfen – wenn es einen bestimmten Anlass dafür gibt, aber schon. Das hat das Landgericht in Berlin so entschieden. die pauschale Behauptung, es habe in der Vergangenheit auch schon Probleme gegeben, reicht nicht aus. Daraus folgt, dass erst, wenn dem Vermieter ein konkreter Anlass bekannt wird,„Vermieter muss Wasserleitungen bei Anlass prüfen“ weiterlesen
Lange Lieferverzögerung: Stromkunden dürfen kündigen
Der Wechsel von einem Stromanbieter zum anderen ist nicht immer einfach. Jetzt mussten sich die Gerichte mit der Frage beschäftigen, welche Rechte dem Stromkunden zustehen, wenn es beim Anbieter zu langen Lieferverzögerungen kommt. Im Ergebnis war festzuhalten, dass dann ein Sonderkündigungsrecht besteht. Das Landgericht in Berlin hat hierzu gemeint, dass eine Kündigungsfrist von 6 Monaten„Lange Lieferverzögerung: Stromkunden dürfen kündigen“ weiterlesen
Warum die Versicherung bei einem Unfall mit einem Fuchs nicht alles zahlen muss
Das erkärt das Landgericht in Trier in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Ich habe hier auf „Wald und Wild“ schon darauf hingewiesen. Das Gericht argumentierte dahingehend, dass der Schaden, der bei Überfahren des Tieres vermutlich entstanden wäre, geringer gewesen wäre, als der durch das Ausweichen tatsächlich entstandene Schaden. Die Versicherung muss sich aber den durch„Warum die Versicherung bei einem Unfall mit einem Fuchs nicht alles zahlen muss“ weiterlesen
Dachlawinen: Hausbesitzer müssen auf die Gefahr hinweisen
Das hat das Landgericht in Detmold entschieden. Wenn Parkplätze nicht mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden, begründet dies eine Haftung für Schäden durch Dachlawinen. Allerdings hat das Gericht auf ein Mitverschulden des Geschädigten erkannt, weil er sein Auto unter einem Dachvorsprung – also in einer erkennbaren Gefahrenzone – geparkt hatte.