Dies könnte man zumindest meinen, wenn man sich die Berichterstattung auf SPIEGEL ONLINE zu einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zu Gemüte führt. Im entschiedenen Falle hatte der Makler die Wohnung mit 74 Quadratmetern Wohnfläche inseriert gehabt. Im Mietvertrag war die Größenangabe offen geblieben. Nachdem der Mieter nachgemessen hatte, glaubte er, die Miete deswegen mindern zu„Dürfen Makler lügen ?“ weiterlesen