Studierende und ihre Eltern können aufatmen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes hat die Bezugsberechtigung für Kindergeld im Studium ausgeweitet. Sind nämlich das Bachelor- und Masterstudium inhaltlich und zeitlich eng aufeinander abgestimmt, kann der Master Teil der Erstausbildung sein. Die Folge davon ist, dass das Kindergeld weiter bezahlt werden muss. Mehr dazu auf den Seiten von„Kindergeld bei Bachelor und Masterstudium.“ weiterlesen
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Verlauf des Studiums und Ausbildungsunterhalt
Was muss nun ein Studierender tun, um seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nicht zu gefährden? Zunächst einmal ist der für den Studiengang maßgebliche Studienplan einzuhalten. Auch bei der zunehmenden Verschulung der Bachelor-Studiengänge besteht ein Spielraum. die Studierenden können aus den angebotenen Lehrveranstaltungen selbständig auswählen. Für den Aufbau des Studiums und die zielgerichtete Absolvierung sind dieStudierenden selbst„Verlauf des Studiums und Ausbildungsunterhalt“ weiterlesen