Die taz hat eine Übersicht über die jüngste Sozialgerichtsrechtsprechung zu Hartz IV zusammengestellt. Die Jobcenter müssen demnach die Kosten für einen Computer für die Schule übernehmen. Hierbei handele es sich um unabweisbaren Mehrbedarf. Auch eine Brillenreparatur ist nicht über den Regelsatz bezahlbar.Die Anschaffung der Brille hingegen schon, meinte das Gericht. Das Prinzip „Ansparen“ funktioniere nämlich„Rechtsprechungsübersicht zu Hartz IV: Ein Computer für die Schule ist drin“ weiterlesen
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Stillende Mütter bekommen bei Hartz IV keinen Mehrbedarf
Zu diesem Ergebnis ist das hessische Landessozialgericht gekommen. Die Mutter hatte argumentiert, dass Schwangere einen Mehrbedarf geltend machen könnten, Stillende hingegen nicht. Dabei habe sie wegen des Stillens einen erhöhten Kalorienbedarf. Die Richter sahen dies aber anders. Zum Einen sehe das Gesetz den Mehrbedarf für Schwangere ausdrücklich vor, für stillende Mütter aber nicht, zum Anderen„Stillende Mütter bekommen bei Hartz IV keinen Mehrbedarf“ weiterlesen