Ein Moped, Mofa oder gar einen Motorroller darf man ohne Erlaubnis des Vermieters nicht im Keller abstellen. Selbst wenn der Vermieter diese Erlaubnis erteilen würde, dann müsste der Kellerraum den feuerpolizeilichen Anforderungen genügen. Das dürfte allerdings in den wenigsten Fällen tatsächlich der Fall sein. Wenn also der Vermieter feststellen sollte, dass der Mieter hier ein„Darf mein Moped im Keller stehen?“ weiterlesen
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Mofa frisieren ist kein Kavaliersdelikt
Die Polizeidirektion hat mitgeteilt, dass zunehmend frisierte Mofas bei Kontrollen festgestellt werden. Wer ein Mofa schneller macht, macht daraus rechtlich ein Kleinkraftrad. Auch wenn der technische Aufwand gar nicht so groß ist, hat dies doch zur Folge, dass die Mofa-Prüfbescheinigung nicht mehr genügt. Das bedeutet aber, dass, wer dann mit diesem Mofa unterwegs ist, sich„Mofa frisieren ist kein Kavaliersdelikt“ weiterlesen
Unter Umständen droht Mofa-Fahrverbot
Eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung zur Frage, ob auch das Führen eines erlaubnisfreien Mofas untersagt werden kann gibt es hier bei DATEV unter der Überschrift: Mofafahrer will „nerven“ – Mofaverbot