Das alte Jahr ist vorüber, und damit für viele Mieterinnen und Mieter die letzte Frist, in der sie eine Betriebskostenabrechnung für 2015 bekommen sollten, verstrichen. Was ist aber, wenn der Vermieter nicht abrechnet? Schließlich besteht ja auch die Möglichkeit, eine Rückzahlung zu bekommen. Die Mieter haben daher nach dem Gesetz verschiedene Möglichkeiten die Abrechnung von„Was ist, wenn der Vermieter die Betriebskosten nicht abrechnet?“ weiterlesen
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Bis wann muss man als Mieter Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung erheben?
Wenn der der Mieter eine Betriebskostenabrechnung übersandt bekommt, die seiner Ansicht nach Fehler aufweist, so kann und vorallem sollte er Einwendungen erheben. Doch es stellt sich immer wieder die Frage, bis wann er dieses tun muss. Das Gesetz sieht hierfür eine Frist von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung vor. Hieraus folgt die durchaus flapsige„Bis wann muss man als Mieter Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung erheben?“ weiterlesen
Wie ist das mit dem Umlageschlüssel für die Nebenkosten?
Jedes Jahr, meist zum Jahresende, flattert auch die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Was ist aber, wenn der Vermieter den Umlageschlüssel für die so genannten kalten Betriebskosten geändert hat. Darf er das einfach? Da hilft zunächst nur der Blick in den Mietvertrag: Denn dort ist geregelt, welche Nebenkosten überhaupt umgelegt werden können und mit welchem Schlüssel. Wenn„Wie ist das mit dem Umlageschlüssel für die Nebenkosten?“ weiterlesen
Rückforderung der Betriebskosten-Vorauszahlung
Was sich wie eine Binsenweisheit anhört, ist leider oftmals Grundlage für mietrechtliche Auseinandersetzungen: Eine Betriebskostenabrechnung muss korrekt sein. Wenn aber die Abrechnung formell nicht richtig ist, dann gilt sie aber auch nicht. Daraus folgt, dass der Mieter sogar die Rückzahlung der gesamten geleisteten Vorauszahlungen verlangen könnte. Allerdings sollte der Mieter davor andere ihm zur Verfügung„Rückforderung der Betriebskosten-Vorauszahlung“ weiterlesen
Achtung: Auch Nebenkosten können verjähren
Offene Betriebsnebenkosten können nicht ewig vor sich hergeschoben werden. Nach drei Jahren verjähren diese nämlich zum Jahresende. Und wenn sie einmal verjährt sind, ist es unmöglich die Ansprüche nachträglich geltend machen zu können. Virulent wurde diese Thematik bei einem vom BGH entschiedenen Fall. Hier waren Nebenkostennachzahlungen offen, die längst verjährt waren. Bei Beendigung des Mietverhältnisses„Achtung: Auch Nebenkosten können verjähren“ weiterlesen
BGH-Urteil zu Heizkosten: Mieter müssen auch verspätete Heizkostenabrechnungen zahlen
Mieter müssen auch dann die Heizkostenabrechnungen zahlen, wenn diese den vertraglichen Regeln entsprechend verspätet erfolgen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil zum Aktenzeichen VIII ZR 152/15. Vermieter haben für die Abrechnung bis zu einem Jahr Zeit – auch bei Altverträgen, in denen kürzere Abrechnungsfristen genannt sein könnten. Grundsätzlich ist aber die Ausschlussfrist des §„BGH-Urteil zu Heizkosten: Mieter müssen auch verspätete Heizkostenabrechnungen zahlen“ weiterlesen
Beim Streit um die Nebenkosten lockert der BGH die Anforderungen an die Vermieter
Vermieter haben nach einer Entscheidung des BGH (Az. VIII ZR 93/15) künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Wenn wie im entschiedenen Falle die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude umgelegt werden, müssen die einzelnen Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein. Damit stellte sich der BGH gegen die„Beim Streit um die Nebenkosten lockert der BGH die Anforderungen an die Vermieter“ weiterlesen
Heizkosten falsch berechnet – 15 % abziehen!
Wenn der Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht ordentlich nach Verbrauch abgerechnet hat, kann der Mieter 15 % von den Heizkosten abziehen. Das steht zwar schon in der Heizkostenverordnung, umstritten war aber, aus was die 15 Prozent zu berechnen sind. Der BGH hat diese Frage nun entschieden: Der Abzug errechnet sich aus dem Betrag, der„Heizkosten falsch berechnet – 15 % abziehen!“ weiterlesen
Soll man eigentlich den Vermieter zur Abrechnung von Betriebskosten auffordern?
Wenn Sie Vorschüsse für Betriebskosten zahlen, muss der Vermieter jährlich darüber abrechnen und Ihnen eine so genannte Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Macht der Vermieter dies nicht, dann können Sie den Vermieter zur Abrechnung auffordern. Allerdings ist es unter Umständen ratsam, hier zuzuwarten. Gegebenenfalls können Sie durch Abwarten Ihre Rechtsposition verbessern. Keinesfalls sollten Sie aber ohne die Einholung„Soll man eigentlich den Vermieter zur Abrechnung von Betriebskosten auffordern?“ weiterlesen
Worauf Mieter bei Nebenkosten achten müssen – ein Beitrag in der Süddeutschen Zeitung
Nachzahlung oder Rückerstattung? Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch – insbesondere, wenn es um Betriebskosten geht. Quelle: Worauf Mieter bei Nebenkosten achten müssen – Geld – Süddeutsche.de