Wenn man mit seinem Schreibtischstuhl über Echtholzparkett fährt, kann das beträchtliche Schäden am Parkett verursachen. Klar ist, dass solche Schäden vom Mieter ersetzt werden müssen, denn sie gehören nicht zur normalen Abnutzung des Fußbodens. Nun hat eine Mieterin den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet – und die hat die Regulierung abgelehnt. Das geht nicht so einfach,„Parkett beschädigt: Versicherung muss zahlen“ weiterlesen