Polizeieinsätze mit dem Handy filmen?

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum seien zulässig und ein dafür benutztes Handy dürfe nicht beschlagnahmt werden – das entschied jetzt das Landgericht in Osnabrück in einem Beschluss vom 24.09.2021 zum Aktenzeichen Az. Qs 49/21 Quelle: LG: Handyvideo von einem Polizeieinsatz ist zulässig Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier. Die„Polizeieinsätze mit dem Handy filmen?“ weiterlesen