Für Prozesskostenhilfe darf es keine überspannten Anforderungen an die Erfolgsaussichten geben

Das hat das Bundesverfassungsgericht mal wieder deutlich gemacht. Aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 3 GG folgt nämlich, dass  eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gefordert werden muss. Mehr dazu auf den Seiten der Rechtslupe. Quelle: Prozesskostenhilfe – und die überspannten Anforderungen an„Für Prozesskostenhilfe darf es keine überspannten Anforderungen an die Erfolgsaussichten geben“ weiterlesen

Parkett beschädigt: Versicherung muss zahlen

Wenn man mit seinem Schreibtischstuhl über Echtholzparkett fährt, kann das beträchtliche Schäden am Parkett verursachen. Klar ist, dass solche Schäden vom Mieter ersetzt werden müssen, denn sie gehören nicht zur normalen Abnutzung des Fußbodens. Nun hat eine Mieterin den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet – und die hat die Regulierung abgelehnt. Das geht nicht so einfach,„Parkett beschädigt: Versicherung muss zahlen“ weiterlesen