Spiegel online weist auf eine neuere Entscheidung des OLG Oldenburg hin: Ein Ehemann würgte im Trennungskonflikt seine Frau. Außerdem zündete er das Haus der Ehefrau an. Bei der Scheidung sollte der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, er hätte etwas von der Rente der 64-Jährigen abbekommen. Dem erteilte nun das Oberlandesgericht Oldenburg eine Abfuhr: Wer sich schwerer Vergehen„Schwere Gewalttat gegen Ehefrau kann zum Verlust des Versorgungsausgleichs führen“ weiterlesen