Das Jobcenter darf Leistungsempfängern nicht die Zustimmung für Urlaub verweigern, nur weil sie sich nicht an Regeln halten. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Demnach darf einem Hartz-IV-Empfänger nur entgegengehalten werden, dass er Urlaub zur beantragten Zeit konkret das Eingliederungsziel gefährde. Als Sanktionsmöglichkeit steht eine Urlaubssperre nicht zur Verfügung. Damit ist klargestellt, dass auch Langzeitarbeitslose„Sozialgericht Dortmund: Urlaubssperre ist auch für „schwierige“ Arbeitslose nicht zulässig“ weiterlesen