„Kölner Entwurf“: Kommt das Unternehmensstrafrecht?

Unser Strafrecht ist davon geprägt, dass handelnde Menschen für ihr Tun zur Verantwortung gezogen werden. Gerade wenn für Unternehmen handelnde Täter zur Rechenschaft gezogen werden sollen, wird aber ein Defizit erkennbar. Das Unternehmen selbst wird nach geltendem Recht über die Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG herangezogen. Damit sind aber Unternehmen wie Anwälte von verfahrensrechtlichen Gewährleistungen,„„Kölner Entwurf“: Kommt das Unternehmensstrafrecht?“ weiterlesen

Männern drohen offenbar schneller Sanktionen bei Hartz IV

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung will herausgefunden haben, dass Männer schneller als Frauen bei Hartz IV sanktioniert werden. Gründe konnten die Forscher aus Nürnberg aber keine festmachen. Die Bundesagentur hat den Ergebnissen dieser Studie widersprochen. Mehr dazu auf den Seiten von N24: Hartz-IV-Satz: Männern drohen schneller Sanktionen – N24.de.