Unterhalt in Übergangszeiten

Unter Übergangszeiten versteht man im Unterhaltsrecht die Zeiträume, die zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn liegen. Normalerweise handelt es sich also um die Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn eines Studiums oder einer Lehre oder aber zwischen dem Hauptschulabschluss oder der mittlere Reife und derLehre. Nach Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder„Unterhalt in Übergangszeiten“ weiterlesen