Wenn ein Vater dem gerade 18-jährigen Sohn einen Erbverzicht aufdrängt und ihn dabei mit der vagen Aussicht auf ein Sportwagen abfindet, ist das nichtig. Das hat das OLG Hamm so entschieden. Grund für die Annahme der Sittenwidrigkeit war das äußerst grobe Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Der Sohn sollte nicht nur auf das Erbe verzichten„„Wenn Du auf Dein Erbe verzichtest, bekommst Du vielleicht einen Sportwagen“ – sittenwidrig!“ weiterlesen