„Kanzlei im Konsul-Acker Haus“ für iPhone, iPod touch und iPad im App Store von iTunes

Endlich ist unsere Kanzlei-App auch für iPhone, iPod touch und iPad im App-Store von iTunes zu finden: „Kanzlei im Konsul-Acker Haus“ für iPhone, iPod touch und iPad im App Store von iTunes. Wenn Sie weitere Fragen zum Unterhaltsrecht haben, finden Sie hier unser online-Angebot rund um das Unterhaltsrecht. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen auch„„Kanzlei im Konsul-Acker Haus“ für iPhone, iPod touch und iPad im App Store von iTunes“ weiterlesen

Kindergeld und Studium

Für Studierende kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezahlt werden, wenn vor dem Studium Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wurde. Dies gilt auch noch, nachdem die Wehrpflicht abgeschafft wurde, weil ja die Dienstzeiten in der Vergangenheit liegen und die Frage nach der weiteren Kindergeldberechtigung erst Jahre später virulent wird. Der Bundesfinanzhof hatte nun die„Kindergeld und Studium“ weiterlesen

Verlauf des Studiums und Ausbildungsunterhalt

Was muss nun ein Studierender tun, um seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nicht zu gefährden? Zunächst einmal ist der für den Studiengang maßgebliche Studienplan einzuhalten. Auch bei der zunehmenden Verschulung der Bachelor-Studiengänge besteht ein Spielraum. die Studierenden können aus den angebotenen Lehrveranstaltungen selbständig auswählen. Für den Aufbau des Studiums und die zielgerichtete Absolvierung sind dieStudierenden selbst„Verlauf des Studiums und Ausbildungsunterhalt“ weiterlesen

Unterhalt fürs Bummelstudium?

Eltern müssen das Bummeln beim Studium nicht hinnehmen. Deswegen verlieren Studierende ihren Unterhaltsanspruch, wenn die Regelstudienzeit erheblich überschritten wird. Zu Fragen ist nun, was unter „erheblich“zu verstehen ist. In der Regel werden hier den Studierenden entweder über die Regelstudienzeit und, falls diese länger ist, über die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG hinaus noch ein bis zwei„Unterhalt fürs Bummelstudium?“ weiterlesen

Unterhalt zwischen Schule und Ausbildung

Die Ausbildung muss zielstrebig begonnen und durchgeführt werden. Aus dieser Anforderung heraus folgt nun, dass in der Zwischenzeit nur eine gewisse Phase der Orientierung zugebilligt wird. Eine angemessene Orientierungsphase ist nicht starr vorgegeben, sie richtet sich vielmehr nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen. Diese Phase ist darauf ausgerichtet, die gewünschte Ausbildung zu beginnen. Während„Unterhalt zwischen Schule und Ausbildung“ weiterlesen

Was versteht man unter „Eignung für die angestrebte Ausbildung“

Bei der Frage, ob ein Anspruch aus Ausbildungsunterhalt besteht, kommt es auch darauf an, ob überhaupt eine Eignung für die angestrebte Ausbildung vorliegt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass diese dann besteht, wenn der bisherige schulische Werdegang einen erfolgreichen Abschluss dieser angestrebten Ausbildung erwarten lässt. Soweit bei durchschnittlichen Leistungen mit der Abiturnote ein Numerus clausus für„Was versteht man unter „Eignung für die angestrebte Ausbildung““ weiterlesen

Das Einkommen des Volljährigen in der Unterhaltsberechnung

Wenn das volljährige Kind Einkommen erzielt, ist dieses voll anzurechnen. Dadurch wird die Bedürftigkeit des Kindes gemindert oder gar ganz beseitigt. Dies ergibt sich aus §  1602 Abs. 1 BGB. Das Kindergeld ist beim Volljährigen voll bedarfsdeckend einzusetzen. Nachdem bereits der BGH zum alten Unterhaltsrecht dies für volljährige Kinder so entschieden hatte, hat der Reformgesetzgeber„Das Einkommen des Volljährigen in der Unterhaltsberechnung“ weiterlesen

Unterhalt in Übergangszeiten

Unter Übergangszeiten versteht man im Unterhaltsrecht die Zeiträume, die zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn liegen. Normalerweise handelt es sich also um die Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn eines Studiums oder einer Lehre oder aber zwischen dem Hauptschulabschluss oder der mittlere Reife und derLehre. Nach Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder„Unterhalt in Übergangszeiten“ weiterlesen

Unterhalt für FSJler

Die Rechtsprechung zur Frage, ob bei der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht, ist nicht einheitlich. Die ältere Rechtsprechung hat dies noch vehement abgelehnt. So führt das OLG München im Beschluss vom 15.11.2001 – 12 UF 1289/01 aus:  Bei Ableistung eines freiwilligen Sozialen Jahres entfällt entsprechend der Ableistung des Zivildienstes in„Unterhalt für FSJler“ weiterlesen

Schwangerschaft in der Ausbildung – Was ist mit dem Unterhalt?

Wenn die Ausbildung wegen einer Schwangerschaft und Geburt eines Kindes unterbrochen werden muss, stellt sich die Frage, wer für den Unterhaltsbedarf der Kindesmutter aufkommen muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mutter den Vater des Kindes nicht heiratet. Im Falle der Heirat hätte sie einen vorrangigen Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann aus § 1360 BGB. Die„Schwangerschaft in der Ausbildung – Was ist mit dem Unterhalt?“ weiterlesen