Nachdem ich gestern einen Beitrag dazu verfasst hatte, dass, wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen, dies dann auch richtig geschehen müsse, hat sich ein Artikel von mir aus dem Jahre 2007 zum selben Themenkomplex wieder an die Oberfläche gespült. Eine neuerliche Lektüre nach über 13 Jahren hat gezeigt, dass damals ein wütender Familienrechtler (also„Die Kinderrechte und das Grundgesetz“ weiterlesen
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SG Hessen verneint Leistungspflicht für Speedy-Tandem
Das Landessozialgerich hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein Speedy-Tandem nicht übernehmen muss. Mehr dazu auf den Seiten von DATEV.