…dann bestehen im Versorgungsausgleich gewisse Schwierigkeiten. Denn das in der Lebensversicherung angesparte Deckungskapital dient ja dem Sicherungsnehmer zur Sicherung einer Forderung gegenüber dem Sicherungsgeber, also der versicherten Person. Wenn es aber nun im Wege des Versorgungsausgleiches zur Teilung kommt, dann müssen die Rechte des Versorgungsträgers sowie des Sicherungsnehmers gewahrt bleiben. Soweit es zu einer internen„Wenn die Lebensversicherung zur Sicherheit abgetreten wurde……“ weiterlesen
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Die Haushaltsauseinandersetzung
Nach einer Scheidung sollten die Haushaltsgegenstände endgültig auseinandergesetzt werden. Der Gesetzgeber hat hierfür 2009 im Zuge der familienrechtlichen Reformen den § 1568b BGB geschaffen. § 1568b Haushaltsgegenstände (1) Jeder Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter„Die Haushaltsauseinandersetzung“ weiterlesen