Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat eine kräfige Erhöhung des gesetzlichen Mindestunterhalts bewirkt. Deswegen gibt es auch eine neue Düsseldorfer Tabelle. [picapp align=“none“ wrap=“false“ link=“term=child+mother+money&iid=5211280″ src=“9/6/8/1/low_angle_view_8436.jpg?adImageId=8766412&imageId=5211280″ width=“413″ height=“413″ /] § 1612a BGB bestimmt, dass sich der gesetzliche Mindestunterhalt nach dem sächlichen Existenzminimum im Kinderfreibetrag des Einkommensteuerrechtes richtet. Dieser Betrag ist zum 01.01.2010 von EUR 1933,00 um EUR 151,00„gesetzlicher Mindestunterhalt Neuberechnung 2010“ weiterlesen
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Rechtspfleger sorgen für traffic :)
neulich aus den Referren gefischt: Das online-Forum für Rechtspfleger unter http://www.rechtspflegerforum.de. Ich bin darauf gestoßen, weil dort ein link zu meinen Erläuterungen, wie die alten Unterhaltstitel umgerechnet werden, gesetzt worden ist. Vielen Dank dafür. Ich hoffe, ich konnte etwas behilflich sein.
Wie werden die alten Titel umgerechnet ?
Wenn ein dynamischer Unterhaltstitel besteht, der einen Prozentsatz nach der jeweiligen Regelbetragsverordnung ausgewiesen hat, so muss dieser Titel an das geänderte neue Unterhaltsrecht angepasst werden. Der Gesetzgeber hat durch die Übergangsvorschriften dafür gesorgt, dass eine Abänderung des Titels nicht notwendig ist. Vielmehr hat eine Umrechnung stattzufinden. Diese wird wie folgt vorgenommen: 1.Der bisherige Prozentsatz vom„Wie werden die alten Titel umgerechnet ?“ weiterlesen