Was passiert in der Insolvenz mit einer Verletztenrente?

Mit dieser Frage musste sich jüngst der BGH befassen. Er kam dabei zu dem Schluss, dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als laufende Geldleistung insgesamt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Es besteht hier also kein besonderer Schutz im Sinne von unpfändbaren Sozialleistungen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass diese Rente ja den Verlust„Was passiert in der Insolvenz mit einer Verletztenrente?“ weiterlesen

Ohne Job im Inland keine Unfallversicherung im Ausland

Es besteht kein Unfallversicherungsschutz, wenn man als Aushilfe im Ausland unterwegs ist und im Inland selbst keinen Job hat. Ohne Job im Inland keine Unfallversicherung im Ausland – Job & Karriere: Nachrichten der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.