Die Erfahrungen, die die Menschen derzeit im Vereinigten Königreich mit den Folgen des Brexit machen müssen, hätten selbst die größten Kritiker der Brexitiers in der Dramatik nicht für möglich gehalten. Hier kommt nun der link zu einem Text, der sich mit den Hintergründen befasst und interessanterweise schon kurz nach dem Referendum geschrieben worden war. Quelle:„Vom Brexit lernen – auch in Mediationsverfahren“ weiterlesen
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Unterhalt für die Vergangenheit? in praerteritum non vivitur
in praerteritum non vivitur, a photo by rhg_anwalt on Flickr. Der altrömische Rechtssatz hat seinen Niederschlag im § 1613 BGB gefunden und besagt, dass Unterhalt für die Vergangenheit in der Regel nicht verlangt werden kann. Das Unterhaltsrecht wird von diesem Grundsatz durchzogen. Unterhalt soll und darf dem Unterhaltsberchtigten eben nur ermöglichen, seine laufenden Kosten der„Unterhalt für die Vergangenheit? in praerteritum non vivitur“ weiterlesen