Achtung: Auch Nebenkosten können verjähren

Offene Betriebsnebenkosten können nicht ewig vor sich hergeschoben werden. Nach drei Jahren verjähren diese nämlich zum Jahresende. Und wenn sie einmal verjährt sind, ist es unmöglich die Ansprüche nachträglich geltend machen zu können. Virulent wurde diese Thematik bei einem vom BGH entschiedenen Fall. Hier waren Nebenkostennachzahlungen offen, die längst verjährt waren. Bei Beendigung des Mietverhältnisses„Achtung: Auch Nebenkosten können verjähren“ weiterlesen

Alte Schrottimmobilien: Verjährungsfrist läuft ab

Die Schwäbische Zeitung weist auf die drohende Verjährung bei Immobilien hin. Dies betrifft insbesondere Ansprüche wegen so genannter Schrottimmobilien. Alte Schrottimmobilien: Verjährungsfrist läuft ab – Aktuelle Verbraucherinfos der Schwäbischen Zeitung – schwaebische.de.