Der EuGH musste sich mit einer Vorlage aus Lettland befassen. Anders als in Deutschland durften auch Dritte in das – der Flensburger Verkehrssünder:innenkartei – vergleichbare Register Einsicht nehmen. Das stelle aber ein Verstoß gegen die DSGVO, entschied der EuGH mit Urteil vom 22.6.2021 in der Rechtssache C-439/19. Quelle: EuGH: Keine Einsicht in das Punkteregister für„EuGH: Punkte für Verkehrsverstöße sind Privatsache“ weiterlesen
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5 der wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer
Helmpflicht, Radwegpflicht, Überholen? Was Radfahrer im Straßenverkehr dürfen und was nicht, darüber herrscht sowohl auf Radfahrerseite als auch bei den Autofahrern oft Unsicherheit. Die R+V hat die fünf wichtigsten Regeln für das sichere Radfahren zusammengestellt. Radfahrer können durchaus ebenfalls in rechtlich schwierige Situationen kommen, wenn sie sich gegenüber Fußgängern und Autos nicht verkehrskonform verhalten. Kurz zusammegefasst„5 der wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer „ weiterlesen
Winter ist, wenn das Schild es sagt….
Das muss man beherzigen, wenn man sich den Beschluss des OLG Hamm vom 04.09.2014 zu Gemüte führt. Der Leitsatz heißt: Das mit dem Zusatzschild Schneeflocke versehene Verkehrsschild Zeichen 274 zur StVO über die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlaubt auch dann, wenn die Fahrbahn trocken ist, nicht schneller als erlaubt zu fahren. Also anders wie bei„Winter ist, wenn das Schild es sagt….“ weiterlesen
Im Überholverbot ist das Überholen verboten
Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Überholverbotsschild nicht nur den Beginn eines Überholverbotes markiert. Vielmehr muss auch ein bereits begonnener Überholvorgang abgebrochen werden. Mehr dazu auf den Seiten von DATEV. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Hoheisel-Gruler für weitere Fragen zum Thema auch telefonisch zur Verfügung. Die Kanzlei bietet hierzu des Service einer telefonischen Beratung unter„Im Überholverbot ist das Überholen verboten“ weiterlesen
Der reuige Unfallflüchtige
Burhoff berichtet in seinem Strafrechts-Blog über eine Entscheidung des AG Bielefeld, wonach das Gericht von der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO abgesehen hat, weil der Unfallveruracher sich später reuig stellte. Im entschiedenen Falle war er nach rund 90 Minuten bei der Polizei erschienen und hatte sich selbst angezeigt. Den lesenswerten Artikel gibt„Der reuige Unfallflüchtige“ weiterlesen
Kennen Sie die Verkehrsregeln?
Wie lange ist es her, dass Sie den Führerschein erworben haben? Oder sind Sie vielleicht gerade dabei, die Fahrerlaubnis zu erwerben? Würden Sie heute noch die Theorieprüfung bestehen? Die Erfahrung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten zeigt uns auch, dass nicht immer alle sofort die Situation richtig einschätzen. Wir haben unsere Kanzlei-App um ein Modul erweitert, in dem„Kennen Sie die Verkehrsregeln?“ weiterlesen
E-Bikes: Weniger Antrieb erlaubt mehr Promille
Die 0,5-Promillegrenze gilt nur für Kraftfahrzeuge. Das ergibt sich aus der Vorschrift des § 24a StVG: § 24a 0,5 Promille-Grenze (1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu„E-Bikes: Weniger Antrieb erlaubt mehr Promille“ weiterlesen
Radfahrer auf dem Zebrastreifen
Was sind die Rechte und Pflichten eines Radfahrers am Zebrastreifen? Darf er fahren oder muss er schieben? Wie sieht es mit der Pflicht zum Anhalten aus? Nachdem der ACE hier die Fahrradfahrer als Zebrastreifen-Muffel beschrieben hatte, war der ADFC dieser Einschätzung entgegengetreten. Was geht und was nicht, ist im blog „velophil“ auf ZEIT online anschaulich„Radfahrer auf dem Zebrastreifen“ weiterlesen
Unter Umständen droht Mofa-Fahrverbot
Eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung zur Frage, ob auch das Führen eines erlaubnisfreien Mofas untersagt werden kann gibt es hier bei DATEV unter der Überschrift: Mofafahrer will „nerven“ – Mofaverbot
Der neue Bußgeldkatalog
Heute hat die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben groß augemacht: Jetzt werde es für Raser und Drängler richtig teuer ! BILD beruft sich hierbei auf eine Kabinettsvorlage, die am 21. Mai beraten werden soll. Idealerweise liefert die online-Ausgabe den geplanten Katalog gleich mit. Immerhin sah sich der zuständige Fachminister Wolfgang Tiefensee bemüßigt, in einer Presseerklärung zum Artikel in„Der neue Bußgeldkatalog“ weiterlesen