Mit dieser Frage musste sich jüngst der BGH befassen. Er kam dabei zu dem Schluss, dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als laufende Geldleistung insgesamt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Es besteht hier also kein besonderer Schutz im Sinne von unpfändbaren Sozialleistungen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass diese Rente ja den Verlust„Was passiert in der Insolvenz mit einer Verletztenrente?“ weiterlesen