Braucht der kriminalpolizeiliche Einsatz von V-Personen eine eigenständige gesetzliche Grundlage?

Dieser Frage gehen KK Alexander Gebhard und ich in einem Beitrag der aktuellen Kriminalistik (Heft 8/9, 2021) nach. Es geht hier um Privatpersonen, „die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit sind, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen, und deren Identität grundsätzlich geheimgehaltenwird“, so die Definition im Abschnitt I 2.2 RiStBV„Braucht der kriminalpolizeiliche Einsatz von V-Personen eine eigenständige gesetzliche Grundlage?“ weiterlesen