Die Verzugspauschale gibt es auch im Arbeitsrecht

Die Verzugspauschale folgt einer Umsetzung einer EU-Richtlinie. So bestimmen § 288 Abs. 5 und 6 BGB: (5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung„Die Verzugspauschale gibt es auch im Arbeitsrecht“ weiterlesen