Nach Abschluss der Berufsausbildung besteht die Obliegenheit für den Volljährigen, für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen zu müssen. Aus diesem Grunde kommt deshalb ein Unterhaltsbedarf nur in Ausnahmefällen in Betracht. Dies dürfte auch wegen der Verpflichtung, jede sich bietende Tätigkeit anzunehmen, regelmäßig nur bei Erkrankung oder Behinderung mit Arbeitsunfähigkeit anzunehmen sein. In diesen Fällen kann der„Unterhaltsbedarf nach der Berufsausbildung“ weiterlesen
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Unterhalt nach der Ausbildung
Sobald der Volljährige seine Berufsausbildung vollendet hat, trifft ihn die Obliegenheit, sich selbst um seinen Lebensunterhalt zu kümmern. Dabei kann er sich natürlich auf den soeben erlernten Beruf konzentrieren. Sollte es aber dem Volljährigen nicht gelingen, hier eine Anstellung zu finden, so hat er die Pflicht, jedwede Tätigkeit anzunehmen. Dies kann auch durchaus eine berufsfremde„Unterhalt nach der Ausbildung“ weiterlesen
Unterhaltstitel nach Vollendung des 18. Lebensjahres
Wegen der Einheitlichkeit des Unterhaltsanspruches besteht auch ein Vollstreckungstitel aus der Minderjährigkeit nach Erreichen der Volljährigkeit fort. Allerdings kann der Unterhaltsschuldner die Abänderung dieses Titels verlangen. In diesem Falle muss der volljährige Unterhaltsberechtigte dann im Abänderungsverfahren darlegen und beweisen, dass dieser Unterhaltsanspruch fortbesteht. Die Gerichte verlangen hierfür insbesondere einen schlüssigen Vortrag, welcher Haftungsanteil auf den„Unterhaltstitel nach Vollendung des 18. Lebensjahres“ weiterlesen
Volljährigenunterhalt
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres treten auch in unterhaltsrechtlicher Hinsicht Veränderungen ein. Das Kind ist hier wie ein Erwachsener zu behandeln. Es besteht kein Betreuungsbedarf mehr. Damit werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Das volljährige Kind ist zunächst für sich selbst verantwortlich. Daraus erwächst auch die Verpflichtung, die Arbeitskraft zur Sicherstellung des notwendigen Lebensbedarfs zu nutzen. Etwas„Volljährigenunterhalt“ weiterlesen
Unterhalt für Studierende
Nachdem die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle für einigen Wirbel gesorgt hatte, sieht die Situation für Studierende anders aus. Denn diese profitieren in der Regel nicht von den massiven Erhöhungen. Studierende wohnen nur in Ausnahmefällen noch zu Hause. [picapp align=“none“ wrap=“false“ link=“term=students+reading&iid=5220242″ src=“4/7/e/4/Female_University_Student_f7b9.jpg?adImageId=8859000&imageId=5220242″ width=“494″ height=“345″ /] Die Süddeutschen Leitlinien legen den Bedarf für volljährige Kinder mit„Unterhalt für Studierende“ weiterlesen