Bei der Frage, ob ein Anspruch aus Ausbildungsunterhalt besteht, kommt es auch darauf an, ob überhaupt eine Eignung für die angestrebte Ausbildung vorliegt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass diese dann besteht, wenn der bisherige schulische Werdegang einen erfolgreichen Abschluss dieser angestrebten Ausbildung erwarten lässt. Soweit bei durchschnittlichen Leistungen mit der Abiturnote ein Numerus clausus für„Was versteht man unter „Eignung für die angestrebte Ausbildung““ weiterlesen
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Das Einkommen des Volljährigen in der Unterhaltsberechnung
Wenn das volljährige Kind Einkommen erzielt, ist dieses voll anzurechnen. Dadurch wird die Bedürftigkeit des Kindes gemindert oder gar ganz beseitigt. Dies ergibt sich aus § 1602 Abs. 1 BGB. Das Kindergeld ist beim Volljährigen voll bedarfsdeckend einzusetzen. Nachdem bereits der BGH zum alten Unterhaltsrecht dies für volljährige Kinder so entschieden hatte, hat der Reformgesetzgeber„Das Einkommen des Volljährigen in der Unterhaltsberechnung“ weiterlesen
Unterhalt in Übergangszeiten
Unter Übergangszeiten versteht man im Unterhaltsrecht die Zeiträume, die zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn liegen. Normalerweise handelt es sich also um die Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn eines Studiums oder einer Lehre oder aber zwischen dem Hauptschulabschluss oder der mittlere Reife und derLehre. Nach Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder„Unterhalt in Übergangszeiten“ weiterlesen
Unterhalt für FSJler
Die Rechtsprechung zur Frage, ob bei der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht, ist nicht einheitlich. Die ältere Rechtsprechung hat dies noch vehement abgelehnt. So führt das OLG München im Beschluss vom 15.11.2001 – 12 UF 1289/01 aus: Bei Ableistung eines freiwilligen Sozialen Jahres entfällt entsprechend der Ableistung des Zivildienstes in„Unterhalt für FSJler“ weiterlesen
Haben Bufdis Anspruch auf Unterhalt ?
durch die Abschaffung der Wehrpflicht im Jahre 2011 musste auch der Zivildienst wegfallen. Dieser war ja als Ersatzdienst für den eigentlichen Wehrdienst gedacht gewesen. Um die hierdurch entstehende Lücke in der Versorgung insbesondere im sozialen Bereich schliessen zu können, wurde der neue Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Dieser steht somit neben den bisher bereits existierenden Freiwilligendiensten FSJ (Freiwilliges„Haben Bufdis Anspruch auf Unterhalt ?“ weiterlesen
Unterhaltsbedarf nach der Berufsausbildung
Nach Abschluss der Berufsausbildung besteht die Obliegenheit für den Volljährigen, für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen zu müssen. Aus diesem Grunde kommt deshalb ein Unterhaltsbedarf nur in Ausnahmefällen in Betracht. Dies dürfte auch wegen der Verpflichtung, jede sich bietende Tätigkeit anzunehmen, regelmäßig nur bei Erkrankung oder Behinderung mit Arbeitsunfähigkeit anzunehmen sein. In diesen Fällen kann der„Unterhaltsbedarf nach der Berufsausbildung“ weiterlesen
Unterhalt nach der Ausbildung
Sobald der Volljährige seine Berufsausbildung vollendet hat, trifft ihn die Obliegenheit, sich selbst um seinen Lebensunterhalt zu kümmern. Dabei kann er sich natürlich auf den soeben erlernten Beruf konzentrieren. Sollte es aber dem Volljährigen nicht gelingen, hier eine Anstellung zu finden, so hat er die Pflicht, jedwede Tätigkeit anzunehmen. Dies kann auch durchaus eine berufsfremde„Unterhalt nach der Ausbildung“ weiterlesen