Waffenkontrollen in Bayern nur alle 23 Jahre!

Der Bayerische Rundfunk wartet mit einer Meldung auf, die aufhorchen läßt: http://www.br.de/nachrichten/bayern/schusswaffen-besitzer-in-bayern-nur-alle-23-jahre-kontrolliert,SeOyZKR Demnach werden im Freistaat die Waffenkontrolleur:innen im Schnitt alle 23 Jahre bei den registrierten Inhaber:innen von Waffenbesitzkarten vorstellig. Erst kürzlich hatte eine Meldung Aufsehen erregt gehabt, wonach im Rhein-Erft-Kreis bei Aufräumarbeiten nach dem verheerenden Hochwasser illegale Waffen und Munition gefunden worden sind. Dabei„Waffenkontrollen in Bayern nur alle 23 Jahre!“ weiterlesen

Nach Hochwasser: Munition und Waffen bei Aufräumarbeiten gefunden

Die Westfälischen Nachrichten berichten, dass bei den Aufräumarbeiten im Rhein-Erft-Kreis nach dem verheerenden Hochwasser Waffen und Munition gefunden worden seien: Quelle: Nach Hochwasser: Munition und Waffen bei Arbeiten gefunden Dabei scheint es sich, wenn man sich die Umstände in dem Zeitungsbericht näher ansieht, nicht um legale Waffen gehandelt haben, denn neben mehreren tausend Schuss Munition„Nach Hochwasser: Munition und Waffen bei Aufräumarbeiten gefunden“ weiterlesen

Wenn unter der Matratze eine geladene Pistole liegt, kann die Waffenbesitzkarte weg sein

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vorliegt, wenn bei einer Kontrolle eine geladene Pistole unter der Matratze vorgefunden wird. Die Folge davon ist, dass die Waffenbesitzkarte eingezogen werden kann. Ich habe hierzu einen ausführlichen Artikel auf den Seiten der Deutschen Anwaltshotline AG veröffentlicht: Geladene Pistole unter der Matratze: Waffenbesitzkarte weg. Gerne steht„Wenn unter der Matratze eine geladene Pistole liegt, kann die Waffenbesitzkarte weg sein“ weiterlesen

Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg

Wenn ein Jäger ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony erschießt, liegt nach Auffassung des VG Berlin eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vor. Dies führte im entschiedenen Falle zum Entzug der Waffenbesitzkarte. Ich habe dazu Anmerkungen auf den Seiten der Deutschen Anwaltshotline AG veröffentlicht: Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg Rechtsberatung zum Waffenbesitz – Waffenrecht.„Islandpony statt Wildschwein erlegt: Waffenbesitzkarte weg“ weiterlesen

Eine geladene Pistole hat unter der Matratze nichts verloren

Das entschied jetzt das OVG Rheinland-Pfalz. Bei einer angekündigten Inspektion war eine geladene Pistole unter der Matratze aufgefunden worden, zwei weitere Kurzwaffen waren zwar im Waffenschrank – allerdings geladen. Damit hatte der Kläger gleich mehrere waffenrechtliche Verstöße begangen. Die untere Waffenbehörde widerrief daher die Erlaubnis, Waffen zu führen. Zu Recht – entschied nun das Gericht.„Eine geladene Pistole hat unter der Matratze nichts verloren“ weiterlesen

Einschießen – Übungsschießen – was darf der Jäger – und was nicht?

§ 13 VI Waffengesetz regelt, was ein Jäger im Revier mit seiner Waffe alles darf: „(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen„Einschießen – Übungsschießen – was darf der Jäger – und was nicht?“ weiterlesen