Wenn der Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht ordentlich nach Verbrauch abgerechnet hat, kann der Mieter 15 % von den Heizkosten abziehen. Das steht zwar schon in der Heizkostenverordnung, umstritten war aber, aus was die 15 Prozent zu berechnen sind. Der BGH hat diese Frage nun entschieden: Der Abzug errechnet sich aus dem Betrag, der„Heizkosten falsch berechnet – 15 % abziehen!“ weiterlesen
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Der Mieter badet nicht gerne lau
„Der Herr badet gerne lau“ – so äußerte sich einmal Herbert Wehner über Willy Brandt. Nicht in diesem übertragenen Sinne – sondern wörtlich genommen, war dies der Anlaß eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht München. Es ging darum, dass eine neu eingebaute Therme zu wenig warmes Wasser bereit stellen konnte. Es dauerte 42 Minuten, bis die„Der Mieter badet nicht gerne lau“ weiterlesen