Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass dem Grunde nach die Kosten für die Hochschulausbildung in der Regel nicht komplett von der Steuer abgesetzt werden können. FOCUS online weist aber auf ein legales Schlupfloch hin: Wenn nämlich die Studierenden bereits vorher eine Ausbildung absolviert haben, zählen die Kosten des Studiums als Werbungskosten. Den vollständigen Artikel gibt„Wie kann man das komplette Studium von der Steuer absetzen ?“ weiterlesen